AGB

Waldeyer Bauelemente

Unsere AGB’s

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen – Kunststofffenster und sonstige Bauelemente.

1. Allgemeines.

Sämtliche Aufträge werden nur auf Grund nachstehender Verkaufs- und Lieferungsbedingungen angenommen bzw. ausgeführt. Käufereigenen Bedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung unserer Produkte und – soweit dies beauftragt ist – deren Einbau. Planungs- und Beratungstätigkeiten sind nicht Vertragsgegenstand. Daher hat der Besteller zu prüfen, ob und welchen behördlichen Auflagen und Verpflichtungen er im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verwendung der gelieferten Produkte unterliegt (Baugenehmigungen, Erstellung von Lüftungskonzepten etc.). Aufträge werden mit Unterzeichnung rechtsverbindlich. Schriftlich oder telefonisch an uns gerichtete Aufträge werden in der von uns möglichen Ausführungsart bestätigt. Auftragsbestätigungen sind vom Besteller sofort nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Alle dort vermerkten Einzelheiten sind für die Auftragsabwicklung verbindlich. Änderungen sind schriftlich bekannt zu geben. Versäumnisse dieser Art gehen zu Lasten des Bestellers. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich vereinbaren. Fertigen wir nach individuellen Angaben des Käufers und beruhen Unstimmigkeiten auf diesen Angaben, können die Waren nicht zurückgenommen werden. In Norm gefertigte Teile werden, soweit diese sich in einwandfreiem Zustand befinden, mit einer Gutschrift von 80 % zurückgenommen.

2. Kreditwürdigkeit.

Bei Annahme des Auftrages wird Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Gerät der Käufer in Vermögensverfall bzw. wird eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt, die geeignet ist, unsere Zahlungsansprüche zu gefährden, so können etwa eingeräumte Rabatte oder sonstige Vergünstigungen widerrufen werden. In einem solchen Fall können wir noch offen stehende Leistungen verweigern bis eine geforderte angemessene Anzahlung erfolgt oder Sicherheiten geleistet werden, unbeschadet weiterer gesetzlicher Möglichkeiten. Weigert sich der Käufer oder lässt er eine gesetzte Frist verstreichen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen.

Grundlage unserer Preisberechnung sind die jeweils geltenden Preislisten bzw. die auf das Objekt abgegebenen Angebote. Preisvereinbarungen gelten maximal 3 Monate als verbindlich. Bei inzwischen geänderten Kostenfaktoren wird eine weitere Preisverhandlung angestrebt. Im Exportgeschäft gelten unsere Angebots- und Listenpreise stets frei Grenze ohne jede Nebenkosten. Preisbasis bei Kunststoff-Fenstern sind Stückpreise. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% ab Fälligkeit über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des BGB, beträgt der Verzugszins 5% über dem Basiszinssatz. Etwa eingeräumte Rabatte und sonstige Vergünstigungen werden unter der Berücksichtigung gewährt, dass alle unsere Ansprüche vereinbarungsgemäß erfüllt werden. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir daher berechtigt, etwa eingeräumte Rabatte und sonstige Vergünstigungen zu widerrufen. Nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer sind wir auch berechtigt, unsere Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einzustellen. Haben wir unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, so ist der Käufer dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat. Im Übrigen berechtigen den Käufer nur unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Forderungen zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Mängelrügen entbinden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung. Zahlungen mit schuldenbefreiender Wirkung können nur an die rechnungsstellende Lieferfirma gerichtet werden. Vertreter, Monteure und Kraftfahrer sind zum Inkasso nicht berechtigt.

4. Lieferung - Versand.

Von uns bestätigte Lieferfristen werden bestmöglich eingehalten. Fernmündliche Zusagen sind unverbindlich. Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten. Kommen wir in Lieferverzug und ist eine vom Käufer zu setzende angemessene Nachlieferungsfrist ungenutzt verstrichen, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich und schriftlich nach Ablauf der gesetzten Nachfrist zu erklären. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, wie höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Vorlieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare schwerwiegende Ereignisse verzögert, erlängert sich die Lieferfrist um die Dauer dieser Verzögerung und einer angemessenen Nachlieferungsfrist. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Montagekosten der gelieferten Bauelemente werden dem Besteller zu Einheitspreisen gesondert berechnet. Für entstehende Schäden bei der Montage in Neu- und Altbauten durch den Ein- und Ausbau der Bauelemente wird keine Haftung übernommen. Mit der Unterzeichnung der bei Ablieferung vorgelegten Empfangsbestätigung wird die Richtigkeit unserer Lieferung bestätigt. Insbesondere Stückzahl, Type und Abmessungen gelten dann als ordnungsgemäß geliefert.
Der Käufer ist verpflichtet, bei der Abnahme die Ware sofort zu untersuchen und gegebenenfalls Mängel unverzüglich zu rügen. Ist der Kunde Kaufmann, sind offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Kalendertage nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen zu rügen. Die Untersuchungspflichten nach § 377 HGB bleiben bestehen.

5. Garantieleistung und Reklamation.

Gewährleistung wird nur bei sachgemäßer Behandlung unserer Ware erbracht. Sie wird im Rahmen der VOB auf die Dauer von fünf Jahren für Rahmen und Isolierglas, und für alle übrigen Teile und Leistungen von zwei Jahren übernommen. Sie entfällt, wenn die von uns gelieferte Ware ohne unsere Zustimmung verändert worden ist oder durch Dritte beschädigt, verschmutzt bzw. außer Funktion gesetzt wurde. Bei rechtzeitigen und begründeten Mängelrügen verpflichten wir uns, entweder den Mangel unverzüglich zu beheben, oder unverzüglich nachzuliefern oder Ersatz zu liefern. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen. Geringfügige technische Änderungen, die der Verbesserung dienen sowie geringfügige Farbabweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Handelt es sich um Mängelrügen an Produkten, die wir von Vorlieferanten bezogen haben, so haften in jedem Falle die Vorlieferanten für Reklamationen. Berechtigte Reklamationen unserer Leistungen werden in angemessener Frist von uns beseitigt. Für eventuell auftretende Schäden beim Ausbau alter Fenster übernehmen wir keine Haftung.

6. Rücktritt und Nichterfüllung des Vertrages.

Tritt der Besteller infolge eines von ihm selbst zu vertretenden Umstandes vom Vertrag zurück, so wird wegen entgangenen Gewinns oder/und Bearbeitungs- und Verwaltungskosten pauschalierter Schadenersatz vom Käufer in Höhe von 20 % der Auftragssumme berechnet.

7. Eigentumsvorbehalt.

Alle von uns gelieferten Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt darüber hinaus für sämtliche bestehenden und künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch bis zur Bezahlung eines aus einem Kontokorrentverhältnis sich ergebenden Saldos. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. Die Hereingabe eines Wechsels oder Schecks gilt nicht als Zahlung, solange die Einlösung des Papiers nicht erfolgt ist. Werden unsere Waren mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt hierdurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware, so wird bereits jetzt vereinbart, dass die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte des Bestellers an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergehen und der Besteller diese für uns unentgeltlich verwahrt. Die durch die Verbindung oder Vermischung entstehenden Gegenstände sind Vorbehaltsware im Sinne dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware sicherungshalber an einen Dritten zu übereignen oder zu verpfänden. Von Pfändungen Dritter ist uns sofort Mitteilung zu machen. Die Kosten eines etwaigen Interventionsverfahrens gehen zu Lasten des Kunden. Bei Wiederverkäufern wird verlängerter Eigentumsvorbehalt dergestalt vereinbart, dass im normalen Geschäftsgang weiter veräußert werden darf, jedoch die Forderung an dem Dritten mit ihrer Entstehung an uns als abgetreten gilt. Die Weiterveräußerung ist uns sofort anzuzeigen. Geht unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung unter, sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, die gelieferte Ware auszubauen und an uns zu nehmen, auch im bearbeiteten oder vermischten Zustand mit anderen Gegenständen zusammen. Der Käufer ist verpflichtet, bis zur Bezahlung uns sofort zu benachrichtigen, wenn Dritte die von uns gelieferten Gegenstände durch Pfändung oder andere Eingriffe in Anspruch nehmen wollen. Bei Insolvenz bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auf alle zur Masse gehörenden oder sich in ihr befindlichen, von uns gelieferten, auch bereits vom Käufer bezahlten Waren bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen. Stellt der Käufer seine Zahlung ein, bevor er uns die gelieferten Waren bezahlt hat, steht uns nach §§ 47, 48 InsO das Recht zu, die Ware auszusondern bzw. Ersatzaussonderung zu verlangen.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht und Salvatorische Klausel.

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Warburg. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit Kaufleuten im Sinne des Handelsrechts ist ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes das Amtsgericht sachlich und örtlich zuständig. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Der Gerichtsstand Amtsgericht Paderborn gilt auch, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenverkauf (CISG-„Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen. Sollten in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klauseln unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

9. Kenntnisnahme und Einverständniserklärung

Der Käufer bestätigt, dass er von den Verkaufs- und Lieferungsbedingungen Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist.

ANSCHRIFT:

Waldeyer Kunststoffbauelemente
GmbH & Co. KG

Industriestraße 10
34414 Warburg
Tel.: 05641 74717-0
Fax: 05641 74717-99

www.waldeyer.de
info@waldeyer.de

RECHTLICHES:

Persönlich haftende Gesellschaft:
Waldeyer Kunststoffbauelemente GmbH & Co. KG

Geschäftsführer:
Klaus Müller

Registergericht:
Amtsgericht Paderborn

Registernummer: HRB 4942

Steuernummer: 345/5857/3002

USt-IdNr.: DE 126714509

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV:
Klaus Müller

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